Mehr Informationen zu den Pflegegraden, unseren Sachleistungen und dem Essen auf Rädern in Heinsdorfergrund

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Hier finden Sie alle Antworten auf potenzielle Fragen zu unseren Pflegeleistungen sowie allgemeinen Regelungen im Krankheits- und Pflegefall.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu unseren Sachleistungen

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen Pflegebedürftiger und deren Familienangehörigen sowie alle Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit uns. 

  • Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung?

    Leistungsansprüche haben alle Personen, die pflegebedürftig sind. Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung regelmäßig Hilfen in ihrem Alltag benötigen, gelten als pflegebedürftig. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Hilfebedarf täglich und auf Dauer (für mindestens 6 Monate) in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens bestehen.

  • Um welche Bereiche des täglichen Lebens handelt es sich dabei?

    Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, usw.)


    Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)


    Im Bereich der Mobilität (Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Treppensteigen, Verlassen der Wohnung usw.)

     

    Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung usw.)

  • Was bedeuten die Pflegegrade?

    Der Umfang der Leistungen Ihrer Krankenkasse hängt davon ab, wie viel Unterstützung Sie oder Ihr Angehöriger in den verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens benötigt. Das Pflegeversicherungsgesetz unterscheidet hierbei fünf Pflegegrade.


    Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

  • Wie werden der Hilfebedarf und die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

    Zuerst müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen.


    Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad trifft die Kasse auf Grundlagen eines Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Dieses Gutachten wir durch einen Mitarbeiter des MDK bei Ihnen zu Hause durchgeführt.

     

    Danach bekommen sie von Ihrer Pflegekasse einen Bescheid in welchem Umfang Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können und Ihre Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad.

  • Wie lange dauert der ganze Vorgang?

    Es gibt für den Zeitraum des Anerkennungsverfahrens keine verbindlich festgelegte Dauer. Nach unserer Erfahrung dauert es von der Antragstellung bis zur Einstufung etwa 4 bis 6 Wochen.

  • Ab welchen Zeitpunkt kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?

    Auch wenn das Einstufungsverfahren längere Zeit dauert, ist es selbstverständlich für Sie möglich sofort Leistungen in Anspruch zu nehmen.


    Die Einstufung wird ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend gewährt! Sie bekommen innerhalb dieses Zeitraumes von uns keine Rechnung gestellt


    Wir gehen so lange in Vorleistung und rechnen dann im Nachhinein mit den Kassen ab.

  • Was sind Sachleistungen?

    Wenn Sie pflegebedürftig sind und Hilfe durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch nehmen, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Sachleistungen beantragen.


    Ihr Pflegedienst rechnet dann seine erbrachten Leistungen zu den vertraglich geregelten Sätzen direkt mit der Kasse ab.


    Die Wünsche der betreuten Menschen werden beachtet und nach Möglichkeit umgesetzt.


     Die Speiseplanung steht im Einklang mit Verzehrgewohnheiten der Betreuten unter Berücksichtigung von ernährungsphysiologischen Grundsätzen.

  • Wie hoch sind die Sachleistungen?

    Die Höhe der Sachleistungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab:


    Pflegegrad 1: 0 EUR


    Pflegegrad 2: 689 EUR


    Pflegegrad 3: 1298 EUR


    Pflegegrad 4: 1612 EUR


    Pflegegrad 5: 1995 EUR

  • Was sind Geldleistungen?

    Haben Sie den Wunsch, Ihre pflegerische Versorgung selbst zu sichern, können Sie anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein monatliches Pflegegeld beantragen. Es liegt in Ihrer Entscheidung, ob Sie Angehörige, Freunde, Nachbarn oder erwerbsmäßige Pflegekräfte mit Ihrer Pflege betrauen.


    Das Pflegegeld muss aber zweckgebunden für Ihre Pflege ausgegeben werden.


    Beziehen Sie nur das Pflegegeld, sind Sie verpflichtet, ergänzend die Unterstützung einer zugelassenen Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen.

     

    In den Pflegegraden 1 bis 3 ist dieser Pflegeeinsatz mindestens einmal halbjährlich, in den Pflegegraden 4 bis 5 mindestens einmal vierteljährlich abzurufen!


    Selbstverständlich können Sie diese Hausbesuche von uns in Anspruch nehmen.

  • Wie hoch sind die Geldleistungen?

    Pflegebedürftige, die ihren Hilfebedarf selbst geeignet sicherstellen möchten – etwa durch Angehörige, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche Helfer –, können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein monatliches Pflegegeld erhalten. Die Beträge richten sich nach der Pflegebedürftigkeit.


    Pflegegrad 1: 125 EUR


    Pflegegrad 2: 316 EUR


    Pflegegrad 3: 545 EUR


    Pflegegrad 4: 728 EUR


    Pflegegrad 5: 901 EUR

  • Was sind Kombinationsleistungen?

    Sofern Sie häusliche Pflege nicht in vollem Umfang in Anspruch nehmen, erhalten Sie ein anteiliges Pflegegeld.


    Dieser Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen dem Ihnen zustehenden Höchstbetrag und der von Ihnen tatsächlich in Anspruch genommenen Sachleistung.

  • Kann ich über den Pflegedienst auch Essen auf Rädern bekommen?

    Seit dem 01.07.2001 bieten wir diese Leistung an.


    Sie bekommen täglich eine warme Mahlzeit von unserem Dienst nach Hause gebracht. Es stehen sämtliche Kostformen und Diäten zur Verfügung.


    Wenn Sie pflegebedürftig sind und Leistungen der Pflegekasse erhalten, besteht die Möglichkeit einen Teil der Kosten erstatten zu bekommen.


    Wir beraten Sie selbstverständlich diesbezüglich.


    Rufen Sie uns an (03765 68291)

  • Ich benötige einen Hausnotrufdienst. Was kann ich tun?

    Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.


    Wir helfen Ihnen bei der Anschaffung eines solchen Gerätes.


    Die Kosten hierfür trägt unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Pflegekasse.

  • Sind Sie ein zugelassener Pflegedienst?

    Ja das sind wir.


    Wir besitzen alle Versorgungsverträge mit den Kranken- und Pflegekassen.


    Das heißt für Sie, dass wir unsere Leistungen direkt mit den Kostenträgern abrechnen können.

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Diese Frage kann man sicherlich nicht pauschal beantworten.


    Sie bekommen von uns auf jeden Fall vor der Rechnungsstellung einen detaillierten Kostenvoranschlag, damit Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.


    Leistungen der Behandlungspflege wie z. B.: Injektionen oder Verbände werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse nach einer Genehmigung für einen bestimmten Zeitraum übernommen, sodass für Sie keine Kosten entstehen.


    Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Hierbei übernimmt die Kasse die Kosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Darüber hinausgehende Beträge müssen privat bezahlt werden.

  • Besonderer Betreuungsbedarf?

    Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten je nach Betreuungsbedarf einen Grundbetrag von bis zu 1200 EUR im Jahr oder einen erhöhten Betrag von bis zu 2400 EUR im Jahr.


    Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und einem Grundpflegebedarf unterhalb des Pflegegrades 1 erhalten auch diese Leistungen.

  • Pflegezeiten

    Schwere Krankheiten, die dazu führen, dass ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, treffen Angehörige häufig unvorbereitet und erfordern viel Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen und neue Strukturen zu schaffen.


    Kurzfristig können Arbeitnehmer künftig eine Freistellung von bis zu 10 Tagen nehmen, um für akut betroffene Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren und eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.


    Außerdem haben Arbeitnehmer bei der häuslichen Pflege von Angehörigen einen Anspruch auf unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von bis zu 6 Monaten gegenüber dem Arbeitgeber, sofern der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat.

Kontaktdetails

Doris Kunz Alten-, Kranken- u. Pflegedienst

Reichenbacher Straße 227

08468  Heinsdorfergrund

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Die Antwort, die Sie suchen war in unserer Liste nicht dabei? Dann kontaktieren Sie unseren Pflegedienst gerne persönlich und wir helfen Ihnen weiter.

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